Was ist was? Pedelec, S-Pedelec, E-Bike

Ein S-Pedelec mit Versicherungskennzeichen fährt im Vordergrund auf der Fahrbahn; ein Pedelec fährt im Hintergrund auf dem Fahrradweg.
Foto: www.pd-f.de / Kay TkatzikS-Pedelecs (vorne) benötigen ein Versicherungskennzeichen und dürfen nicht auf dem Radweg fahren. Pedelecs (hinten) sind herkömmlichen Fahrrädern gleichgestellt.

Der Begriff »Pedelec« steht für Pedal Electric Cycle (etwa: pedal-elektrisch betriebenes Fahrrad).Das ist ein Elektro-Fahrrad, bei dem ein Elektromotor den Fahrerenden beim Pedalieren mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h unterstützt. Daher werden sie oftmals auch als Pedelec-25 bezeichnet. Rechtlich sind Pedelecs herkömmlichen Fahrrädern gleichgestellt und hatten 2016 einen Marktanteil von rund 99 Prozent aller verkauften Elektro-Fahrräder. Pedelecs stehen im Mittelpunkt des Projekts »Pedelec statt Auto – aber sicher!«. Wenn nicht anders beschrieben, werden die Begriffe »E-Rad« und »Pedelec« auf unserer Internetseite gleichbedeutend verwendet.

Im Gegensatz dazu unterstützen die sogenannten S-Pedelecs (auch schnelles Pedelec, schnelles Elektrofahrrad oder Pedelec-45 genannt) beim Pedalieren bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Optisch sind sie von herkömmlichen Pedelecs i.d.R. nicht zu unterscheiden, gelten rechtlich aber als Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad oder Kraftrad nach EG-Richtlinie 2002/24/EG). Zum Fahren braucht man daher mindestens einen Führerschein der Klasse AM sowie für das Rad ein Versicherungskennzeichen. Anders als Pedelecs dürfen schnelle E-Räder nicht entgegen von Einbahnstraßen fahren. Radwege, für Radfahrende freigegebene Fußgängerzonen und Parks dürfen nicht befahren werden. Es besteht Helmpflicht. In der Regel werden dafür herkömmliche Fahrradhelme verwendet, es gibt jedoch inzwischen auch spezielle E-Rad-Helme. Mit S-Pedelecs dürfen keine Kinder in Fahrradanhängern transportiert werden.

Als E-Bikes gelten Elektro-Fahrräder, die per Drehgriff oder Schaltknopf mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h fahren können, auch ohne dass der Fahrende gleichzeitig in die Pedale tritt. Es handelt sich um ein Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad oder Kraftrad nach EG-Richtlinie 2002/24/EG). Fußgängerzonen, Parks und Radwege sind tabu. Zum Fahren muss man mindestens 15 Jahre alt sein, benötigt mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung und für das Rad ein Versicherungskennzeichen. Radwege, die mit dem Verkehrsschild »E-Bike frei« gekennzeichnet sind, dürfen von E-Bikes, aber nicht von S-Pedelecs befahren werden. Wie beim S-Pedelec besteht auch beim E-Bike Helmpflicht. Es dürfen keine Kinder in Fahrradanhängern transportiert werden.

S-Pedelecs und E-Bikes werden im Rahmen des Projekts nicht berücksichtigt und werden daher auf unserer Internetseite nicht behandelt.

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