Beim Beladen Ihres Pedelecs sollten Sie auf das zulässige Gesamtgewicht achten, das in der Betriebsanleitung angegeben wird. Bitte beachten Sie dabei, dass das zulässige Gesamtgewicht sowohl das Gewicht des E-Rades, das Gewicht des Fahrenden als auch die Zuladung wie Einkäufe etc. beinhaltet. Viele Pedelecs sind nur bis zu einem Gesamtgewicht von 120 Kilogramm zugelassen. Dabei wiegt allein das Rad etwa 25 Kilogramm – bleiben also noch maximal 95 Kilogramm für Fahrer plus Ladung.
Einige Hersteller bieten jedoch auch sogenannte »Heavy Duty«- oder XXL-Räder an, die bis zu einem Gesamtgewicht von 140 Kilogramm – teilweise sogar bis 200 Kilogramm – zugelassen sind. Interessant sind diese für alle, die regelmäßig größere Lasten transportieren – zum Beispiel Einkäufe oder Kinder im Kindersitz – sowie für übergewichtige Menschen.
Beutel oder Taschen sollten nie einfach an den Lenker gehängt, sondern in einem Gepäckträger-Korb oder in Fahrradtaschen verstaut werden. Aus Sicherheitsgründen sollte loses Gepäck mit einem Spanngummi gesichert werden. Achten Sie darauf, dass Taschenhenkel oder Jackengürtel nicht in die Speichen gelangen können. Leichtere Gegenstände können Sie auch in einem Lenker-Korb unterbringen.
Körbe oder Fahrradtaschen werden häufig mit Klicksystemen befestigt, manche auch fest mit dem Gepäckträger bzw. der Lenkerstange verschraubt.
Die meisten Fahrrad-Gepäckträger sind für Lasten bis maximal 25 Kilogramm ausgelegt. Die Angaben dazu finden Sie i.d.R. direkt auf dem Gepäckträger eingraviert. Für Pedelecs, bei denen der Gepäckträger zugleich als Halter für den Akku genutzt wird, liegt die maximale Zuladung oft nur bei 20 Kilogramm oder sogar darunter.
Wenn Gepäck mit Satteltaschen transportiert wird, sollten Sie darauf achten, das Gewicht gleichmäßig auf beiden Seiten des Rades zu verteilen. Damit wird gewährleistet, dass Sie das Gleichgewicht auf dem Rad besser halten können. Dies gilt sowohl bei Hinterrad- wie auch bei Vorderradtaschen.
Für die Beförderung von Kindern mit dem Pedelec kommen sowohl Anhänger als auch Fahrradkindersitze in Betracht. Mit einem Kindersitz ist man flexibler, kann das Pedelec beispielsweise einfacher mit in die Bahn nehmen. Zudem ist er kostengünstiger als ein Anhänger. Kinder-Fahrradanhänger punkten durch den stabilen Rahmen und eingebaute Gurte, die die Kinder bei einem eventuellen Unfall vor dem Herausfallen schützen, beim Thema Sicherheit. Zudem kippt ein Fahrradanhänger nur sehr selten um.
Ob nun Kinder im Anhänger oder auf dem Fahrradsitz befördert werden: Der Fahrende muss mindestens 16 Jahre alt sein. Helmpflicht gibt es für beide Beförderungsarten nicht, das Tragen eines Helms ist aber angeraten. Und: Fahrradanhänger dürfen nur von Pedelecs gezogen werden – für die schnellen S-Pedelecs und E-Bikes sind sie tabu.
Bevor Sie sich zum Kauf entscheiden, sollten Sie sich beim Händler beraten lassen, ob eine sichere Befestigung des Fahrradsitzes oder Anhängers an Ihrem Pedelec-Modell möglich ist. Achten Sie in jedem Fall auf das GS-Zeichen des TÜV (»Geprüfte Sicherheit«). Orientierung bieten zudem unabhängige Tests.
Übrigens: Für besonders schwere Lasten empfiehlt sich ein Lastenanhänger. Diese gibt es in ein- und zweiachsigen Ausführungen, die von 5 kg bis zu 100 kg Zuladung tragen können.
◊ Tipps der Stiftung Warentest zu Kinder-Fahrradanhängern am Pedelec
◊ Tipps des TÜV Süd zu Kinder-Fahrradanhängern (pdf-Datei)
◊ Tipps der Stiftung Warentest zu Kinder-Fahrradsitzen, Kinder-Fahrradanhängern und Kinder-Fahrrädern