Transport des E-Rades

Eine Frau wartet mit ihrem Pedelec auf die Straßenbahn.
Foto: vzbv / Markus Gloger

Transport mit dem Auto

Pedelecs sind mit bis zu 30 Kilogramm Gewicht in der Regel deutlich schwerer als herkömmliche Fahrräder. Dies sollte beim Transport von E-Rädern mit dem Auto unbedingt beachtet werden.

Auch wenn die zulässige Dachlast der meisten Mittelklasse-Autos es erlauben würde: Der Transport von schweren E-Rädern auf dem Autodach ist wenig komfortabel und birgt beim Beladen Risiken für Rücken und Lack.

Wesentlich sicherer ist es, die E-Räder auf einem Träger zu transportieren, der auf die Anhängerkupplung montiert wird. Die maximale Stützlast von Pkw- Anhängerkupplungen liegt bei durchschnittlich 75 Kilogramm und erlaubt  somit in der Regel die Mitnahme von bis zu zwei Pedelecs (das Eigengewicht des Trägers muss hier hinzugerechnet werden). Genaue Angaben hierzu finden Sie in der Zulassungsbescheinigung (Teil 1, Spalte 13) Ihres Fahrzeuges.

Wer ein Auto ohne Kupplung hat, kann diese bei vielen Modellen nachrüsten lassen. Für eine abnehmbare Kupplung inklusive Elektroniksatz und Einbauzeit muss man mit Kosten um die 700 Euro rechnen.

Achten Sie darauf, dass der Fahrradträger auf den Transport von E-Rädern ausgelegt und für die zu transportierende Gesamtlast zugelassen ist. Dies geht aus den Herstellerangaben der jeweiligen Fahrradträger-Systeme hervor. Inzwischen gibt es Träger, die speziell für Pedelecs ausgelegt sind und mit durchschnittlich 60 Kilogramm beladen werden können – also auch zwei E-Räder transportieren können. Orientierung hinsichtlich der Qualität bieten Tests und Bewertungen etwa durch die Stiftung Warentest oder die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Hinweis: Der Kupplungsträger verlängert das Fahrzeug um bis zu 60 Zentimeter. Dies gilt es beim Rangieren zu beachten.

Der Kauf einer Ladeschiene, die meist an der Laufradaufnahme angedockt wird und das Beladen des Trägers erleichtert, ist insbesondere bei höheren Fahrzeugen zu empfehlen. Zum Schutz der Pedelecs gegen Diebstahl sollten die Räder zusätzlich mit einem hochwertigen Schloss am Träger angeschlossen werden.

Auch wenn gesetzlich keine Höchstgeschwindigkeit für Fahrten mit Radträgern vorgeschrieben ist, empfehlen Hersteller, mit den Rädern am Heck maximal 130 km/h zu fahren. 

Wenn Sie Ihr Pedelec auf dem Heckträger transportieren, sollten Sie in jedem Fall den Akku vom Rad trennen und ihn im Pkw-Innenraum sicher verstauen, so dass er nicht rutschen oder fallen kann. Sinnvoll ist zudem, die offenen Kontakte mit einer Schutzhülle aus dem Fachhandel vor Spritzwasser und Regen abzuschirmen. Für den Transport im Winter empfiehlt sich auch ein entsprechender Motor- und Displayschutz.

Bei großen Fahrzeugen können Sie Ihr Pedelec auch im Wageninneren transportieren. Das E-Rad sollte dann unbedingt mit Spanngurten an vorhandenen Haltepunkte oder Sicherungsschienen auf der Ladefläche gut gesichert sein, um im Falle einer Vollbremsung oder eines Unfalles Fahrer und Mitfahrer nicht zu gefährden.

Transport mit der Bahn

Für die Mitnahme von Pedelecs im Nah- und Fernverkehr der Bahn und in den verschiedenen Verkehrsverbünden gelten i.d.R. dieselben Beförderungsbedingungen wie für herkömmliche Fahrräder. Spezialräder wie Tandems oder Dreiräder dürfen nicht überall mitgenommen werden und benötigen meist eine vorherige Anmeldung. Erkundigen Sie sich in diesem Fall möglichst frühzeitig bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen oder bei einer Bahnagentur.

Insbesondere im Nah- und Regionalverkehr ist die Kombination von E-Rad und Bahn zumeist unproblematisch. In der Regel verfügen die Züge über gesonderte Fahrrad-Abteile, in denen auch Pedelecs untergebracht werden können. Aufgrund des höheren Gewichts des E-Rades sollten Sie darauf achten, dass der Bahnsteig möglichst ohne Treppensteigen erreichbar ist und auch der Zug einen ebenerdigen Einstieg bietet.

Im Fernverkehr ist die Mitnahme von Fahrrädern – und damit auch von Pedelecs – bisher nur im Intercity (IC) und Eurocity (EC) regulär möglich. Dafür benötigen Sie ein Fahrradticket und eine Stellplatzreservierung, die sowohl am Fahrkartenschalter als auch online gekauft werden kann. Im ICE können Fahrräder und damit auch Pedelecs derzeit nur als Gepäck in speziellen Fahrradtaschen transportiert werden. Erst ab Ende 2017 wird es mit der neuen vierten Generation ICEs geben, in denen es Platz für acht Fahr­räder geben soll.

Unproblematisch ist in allen Zuggattungen die Mitnahme eines Pedelec-Faltrades: Das handlich zusammengeklappte Rad gilt als Gepäck­stück und benötigt kein spezielles Fahrradticket.

Vorteil der Kombination von E-Rad und Bahn: Der Aktionsradius vergrößert sich. Die »letzte Meile« zwischen Bahnhof und Ziel kann auch bei schlechter Anbindung an den ÖPNV gut bewältigt werden, ohne auf ein Auto angewiesen zu sein.

Transport mit dem Flugzeug

Pedelec-Akkus gelten als Gefahrengut der Klasse 9 und dürfen daher nicht in Passagierflugzeugen befördert werden. Zwar lässt sich das Pedelec selbst (ohne Akku) als Passagiergepäck im Flugzeug mitnehmen. Der Akku muss in diesem Fall jedoch separat und gemäß den Gefahrgutanforderungen per Fracht verschickt werden, was aufwändig und teuer ist. Daher ist von einer Mitnahme des eigenen E-Rades auf Flugreisen eher abzuraten.

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